Wer eine PV-Anlage mit 100 kWp oder mehr neu in Betrieb nimmt, bekommt keine klassische, feste Einspeisevergütung mehr. Seit 2016 schreibt das EEG (§ 21b) für solche Anlagen die verpflichtende Teilnahme an der sogenannten Direktvermarktung vor.
Wie die Direktvermarktung funktioniert
Statt einer festen Vergütung wird der erzeugte Strom über einen zugelassenen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft. Damit sich das für den Anlagenbetreiber trotzdem lohnt, gibt es das Marktprämienmodell: Liegt der durchschnittliche Marktwert Solar unter dem im EEG festgelegten anzulegenden Wert, zahlt der Netzbetreiber die Differenz als gleitende Marktprämie aus. Liegt der Marktwert darüber, bleibt der Mehrerlös beim Betreiber.
Der Marktwert Solar schwankt erheblich
Ein wichtiger Punkt für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Der Marktwert Solar ist keine feste Größe, sondern schwankt von Monat zu Monat teils deutlich, je nach Sonnenstunden und Angebot am Strommarkt. Diese Schwankung ist beim Vergleich verschiedener Direktvermarktungsangebote und bei der Kalkulation zu berücksichtigen, statt von einem festen Durchschnittswert auszugehen.
Die Regel zu negativen Strompreisen (§ 51 EEG)
Ein Punkt, der Betreiber neuerer Anlagen unmittelbar betrifft: Bei negativen Day-Ahead-Börsenstrompreisen entfällt die EEG-Förderung für die betroffenen Zeitfenster. Für Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, greift diese Regel bereits ab der ersten Viertelstunde mit negativem Preis, eine deutliche Verschärfung gegenüber der früheren „6-Stunden-Regel". Als Ausgleich wird der 20-jährige Förderzeitraum um die betroffenen Zeiträume verlängert. Negative Strompreise sind dabei kein theoretisches Szenario mehr: Allein in der ersten Jahreshälfte 2026 lag der Börsenpreis über mehrere Hundert Stunden im negativen Bereich.
Welche Rolle der Direktvermarkter dabei spielt
In Phasen negativer Preise übernimmt der Direktvermarkter einen Teil des wirtschaftlichen Risikos beziehungsweise Chancenmanagements, je nach vertraglicher Ausgestaltung. Das macht die Wahl des Direktvermarkters und die genauen Vertragskonditionen zu einem wirtschaftlich relevanten Entscheidungspunkt, nicht zu einer reinen Formalität.
Unterhalb von 100 kWp: freiwillig, aber möglich
Anlagen unterhalb der 100-kWp-Schwelle sind nicht zur Direktvermarktung verpflichtet, können aber freiwillig daran teilnehmen. Ob sich das lohnt, hängt stark vom individuellen Verbrauchsprofil, dem Eigenverbrauchsanteil und den aktuellen Marktbedingungen ab und sollte nicht pauschal, sondern im Einzelfall bewertet werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche, energiewirtschaftliche oder rechtliche Einzelfallberatung. Ob Direktvermarktung für Ihr Projekt Pflicht oder sinnvoll ist, klären wir gemeinsam im Rahmen der Planung.
Quellen
- SunShine Group. Direktvermarktung Photovoltaik ab 100 kWp: Leitfaden 2026
- Logic Energy. Direktvermarktung PV-Strom: Marktwert 2026
- Clearingstelle EEG|KWKG. Wird die Vergütung meiner Anlage wegen negativer Preise reduziert?
- Next Kraftwerke. Die Stundenregel(n) des § 51 EEG bei negativen Strompreisen
Stand der Recherche: 31. August 2026. Marktwerte und Börsenpreise ändern sich fortlaufend, für eine aktuelle Kalkulation empfiehlt sich eine tagesaktuelle Rückfrage beim Direktvermarkter.
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Wir binden die Direktvermarktungspflicht von Anfang an in die Planung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ein.
