Photovoltaikanlagen, die 2006 oder früher in Betrieb genommen wurden, verlieren 2026 ihre EEG-Vergütung. Grundsätzlich gilt: Die Förderung endet nach dem Jahr der Inbetriebnahme plus 20 Kalenderjahren.
Der Betrieb endet nicht automatisch
Was viele nicht wissen: Der Betrieb der Anlage endet dadurch nicht automatisch. Nach dem EEG 2023 gilt: Ihre Anlage darf weiter einspeisen, der Netzbetreiber muss den Strom abnehmen und weiterhin vergüten, allerdings zu einer sogenannten Anschlussvergütung, die sich am Marktpreis orientiert und deutlich niedriger ausfällt als die ursprüngliche Einspeisevergütung.
Ihre Optionen nach dem Förderende
Betreiber stehen dann grundsätzlich vor mehreren Optionen: Weiterbetrieb mit der neuen Vergütung, stärkere Umstellung auf Eigenverbrauch, Nachrüstung eines Speichers oder ein technisches Repowering der Anlage.
Der technische Zustand entscheidet mit
Bevor Sie sich entscheiden, lohnt sich ein Blick auf den tatsächlichen technischen Zustand: Wie leistungsfähig sind Module und Wechselrichter nach 20 Jahren wirklich noch? Eine technische Prüfung liefert dafür eine belastbare Grundlage, statt aus dem Bauchgefühl heraus zu entscheiden.
Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung, sondern eine allgemeine technische Einordnung.
Quellen
Stand der Recherche: 31. August 2026.
Sie haben eine ältere Anlage?
Wir prüfen den technischen Zustand, bevor Sie sich entscheiden.
