Zum Inhalt springen
Ingenieurbüro Kaumi – Photovoltaiksysteme, zur Startseite

Recht & Anmeldung · 31. August 2026

Marktstammdatenregister: Registrierungspflicht für PV-Anlage und Speicher

Ein Punkt, der bei der Photovoltaik-Anmeldung gerne untergeht: die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR), dem offiziellen Register der Bundesnetzagentur.

Was gilt es zu beachten?

Die Registrierung ist verpflichtend, für die PV-Anlage selbst und für einen eventuell vorhandenen Speicher. Sie muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Die Registrierung ist kostenlos und läuft online über die Bundesnetzagentur. Ab 2026 wird stärker kontrolliert, ob Anlagen korrekt und vollständig registriert sind.

Was bei Versäumnis droht

Wird die Frist versäumt oder die Registrierung fehlerhaft vorgenommen, drohen finanzielle Nachteile bis hin zum Verlust der Einspeisevergütung. Details und die verbindlichen aktuellen Regeln finden Sie direkt bei der Bundesnetzagentur unter marktstammdatenregister.de.

Warum das leicht übersehen wird

Anders als der Netzanschluss oder die Anmeldung beim Netzbetreiber wird die MaStR-Registrierung nicht immer automatisch vom Installationsbetrieb übernommen. Es lohnt sich, aktiv nachzufragen und die eigene Registrierung zu überprüfen, statt sich darauf zu verlassen, dass sie erledigt wurde.

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Einordnung.

Quellen

Stand der Recherche: 31. August 2026.

Unsicher, ob Ihre Anlage korrekt registriert ist?

Wir prüfen das im Rahmen einer Anlagenbegleitung mit.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Jetzt anrufen E-Mail